Die Honig-Kennzeichnung richtet sich nach der Honigverordnung: Auf jedes Glas gehören Bezeichnung („Honig“), Herkunftsland, Füllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum, Losnummer sowie Name und Anschrift des Abfüllers. Wer Honig verkauft, muss diese Pflichtangaben vollständig anbringen – sonst ist der Honig nicht verkehrsfähig. Sortenangaben wie „Blütenhonig“ sind freiwillig, müssen aber stimmen. Dies ist keine Rechtsberatung. Stand 2026.
| Bezeichnung | „Honig“ (ggf. + Sorte/Art) |
|---|---|
| Herkunftsland | Erzeugerland, z. B. Deutschland |
| Füllmenge | Nettogewicht (z. B. 500 g) |
| MHD | „mindestens haltbar bis …“ |
| Losnummer | Charge zur Rückverfolgung |
| Abfüller | Name & Anschrift |
Diese Angaben sind Pflicht
Die Honigverordnung legt genau fest, was auf das Etikett gehört: die Bezeichnung „Honig“ (optional mit Sorte wie Blütenhonig oder Herkunftsart), das Herkunftsland, die Füllmenge, das Mindesthaltbarkeitsdatum, eine Losnummer und Name und Anschrift des Abfüllers. Beim Verkauf gilt zusätzlich das Lebensmittelrecht.
Das Etikett prüfen
Vor dem Verkauf lohnt der Durchgang: Steht alles drauf? Fehlt nur eine Pflichtangabe – etwa das Herkunftsland oder die Losnummer – ist der Honig nicht verkehrsfähig. Bei Vereinsware mit dem Warenzeichen „Echter Deutscher Honig“ gelten zusätzliche Vorgaben (z. B. zum Wassergehalt).
Freiwillige Angaben
Zusätzlich erlaubt – aber nicht verpflichtend – sind etwa Sortenangaben, Verzehrhinweise oder ein QR-Code. Wichtig: Freiwillige Angaben müssen wahr sein. „Blütenhonig“ darf nur draufstehen, wenn es auch zutrifft. Unzulässig sind Heilversprechen – Honig ist ein Lebensmittel, kein Arzneimittel.
Häufige Fragen zur Honig-Kennzeichnung
Was muss auf ein Honigetikett?
Bezeichnung „Honig“, Herkunftsland, Füllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum, Losnummer sowie Name und Anschrift des Abfüllers.
Muss das Herkunftsland angegeben werden?
Ja. Das Erzeugerland ist Pflicht, bei Mischungen die entsprechende Länderangabe.
Was ist die Losnummer?
Eine Chargenkennzeichnung, die die Rückverfolgung ermöglicht. Sie ist Pflicht, kann aber auch über das MHD abgedeckt sein.
Darf ich die Sorte angeben?
Ja, freiwillig – aber nur, wenn sie zutrifft. „Lindenhonig“ darf nur draufstehen, wenn er überwiegend von Linde stammt.
Sind Heilaussagen erlaubt?
Nein. Honig ist ein Lebensmittel. Gesundheitsbezogene Heilversprechen sind unzulässig.
Gilt das auch beim Verschenken?
Beim privaten Verschenken kleiner Mengen ist man großzügiger. Sobald Honig in Verkehr gebracht wird, gelten die Pflichtangaben.
