Wer Honig verkauft, gilt rechtlich als Lebensmittelunternehmer und muss Lebensmittelrecht, Honigverordnung (Kennzeichnung) und Hygieneregeln einhalten. Schon der kleine Direktverkauf am Hoftor erfordert korrekt etikettierte Gläser und in der Regel eine Anmeldung bei der Lebensmittelüberwachung. Eine Gewerbeanmeldung ist bei reiner Imkerei oft nicht nötig, die Lebensmittel-Registrierung aber schon. Dies ist keine Rechtsberatung. Stand 2026.
| Status | Lebensmittelunternehmer |
|---|---|
| Kennzeichnung | nach Honigverordnung Pflicht |
| Hygiene | saubere, lebensmittelechte Verarbeitung |
| Anmeldung | Lebensmittelüberwachung (Veterinär-/Lebensmittelamt) |
| Gewerbe | bei reiner Imkerei oft nicht nötig |
| Steuer | kleine Mengen oft Liebhaberei – Finanzamt fragen |
Was gilt beim Honigverkauf?
Sobald du Honig an andere abgibst – ob verkauft oder verschenkt in größerem Umfang – bist du Lebensmittelunternehmer. Das bedeutet: Hygiene bei Ernte und Abfüllung, korrekte Kennzeichnung nach der Honigverordnung und in der Regel eine Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung.
Darf ich Honig verkaufen?
Etikett, Anmeldung, Hygiene: Prüfe in einer Minute, was dir vor dem Verkauf noch fehlt.
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So verkaufst du richtig
Der Weg ist überschaubar: sauber arbeiten, die Gläser mit allen Pflicht- angaben etikettieren, dich bei der zuständigen Stelle anmelden – und dann am Hoftor, auf dem Markt oder im Hofladen verkaufen. Mitglieder im Imkerverein dürfen oft das geschützte Warenzeichen „Echter Deutscher Honig“ nutzen, das zusätzliche Qualitätsanforderungen stellt.
Gewerbe & Steuer
Für die reine Imkerei ist meist keine Gewerbeanmeldung nötig (Urproduktion). Steuerlich gelten kleine Mengen oft als Liebhaberei – wer größere Mengen verkauft, sollte das mit dem Finanzamt klären. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; im Zweifel fachkundig beraten lassen.
Häufige Fragen zum Honigverkauf
Darf ich meinen Honig einfach verkaufen?
Ja, aber als Lebensmittelunternehmer mit korrekter Kennzeichnung, Hygiene und meist einer Anmeldung bei der Lebensmittelüberwachung.
Brauche ich ein Gewerbe?
Für die reine Imkerei meist nicht (Urproduktion). Die Lebensmittel-Registrierung ist aber in der Regel nötig.
Muss Honig zum Verkauf gekennzeichnet werden?
Ja, nach der Honigverordnung – mit Bezeichnung, Herkunft, Gewicht, MHD, Los und Abfüller.
Muss ich den Honigverkauf anmelden?
In der Regel ja, bei der Lebensmittelüberwachung. Die genaue Stelle erfährst du beim Veterinär-/Lebensmittelamt.
Was ist „Echter Deutscher Honig“?
Ein geschütztes Warenzeichen des Imkerbunds mit strengen Qualitätsvorgaben, das Vereinsmitglieder nutzen dürfen.
Muss ich Honigverkauf versteuern?
Kleine Mengen gelten oft als Liebhaberei. Bei größeren Mengen das Finanzamt fragen.
