Honig verkaufen: Recht, Kennzeichnung & Anmeldung

Honiggläser mit ordentlichen Etiketten auf einem kleinen Hofladen-Tisch zum Verkauf

Wer Honig verkauft, gilt rechtlich als Lebensmittelunternehmer und muss Lebensmittelrecht, Honigverordnung (Kennzeichnung) und Hygieneregeln einhalten. Schon der kleine Direktverkauf am Hoftor erfordert korrekt etikettierte Gläser und in der Regel eine Anmeldung bei der Lebensmittelüberwachung. Eine Gewerbeanmeldung ist bei reiner Imkerei oft nicht nötig, die Lebensmittel-Registrierung aber schon. Dies ist keine Rechtsberatung. Stand 2026.

Status Lebensmittelunternehmer
Kennzeichnung nach Honigverordnung Pflicht
Hygiene saubere, lebensmittelechte Verarbeitung
Anmeldung Lebensmittelüberwachung (Veterinär-/Lebensmittelamt)
Gewerbe bei reiner Imkerei oft nicht nötig
Steuer kleine Mengen oft Liebhaberei – Finanzamt fragen

Was gilt beim Honigverkauf?

Was beim Verkauf giltDie wichtigsten PflichtenLebensmittelrechtHonig ist ein LebensmittelKennzeichnungPflichtangaben aufs GlasHygienesaubere VerarbeitungAnmeldungbeim Lebensmittelamtimker-welt.de
Wer Honig verkauft, wird zum Lebensmittelunternehmer – mit klaren Pflichten.

Sobald du Honig an andere abgibst – ob verkauft oder verschenkt in größerem Umfang – bist du Lebensmittelunternehmer. Das bedeutet: Hygiene bei Ernte und Abfüllung, korrekte Kennzeichnung nach der Honigverordnung und in der Regel eine Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung.

Pflichten-Check

Darf ich Honig verkaufen?

Etikett, Anmeldung, Hygiene: Prüfe in einer Minute, was dir vor dem Verkauf noch fehlt.

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So verkaufst du richtig

Honig verkaufen – SchritteVom Glas zum Verkauf1Sauber arbeitenHygiene einhalten2Richtig etikettierenPflichtangaben3AnmeldenLebensmittelüberwachung4VerkaufenHofladen, Markt, Direktimker-welt.de
Mit korrekter Kennzeichnung und Anmeldung steht dem Direktverkauf nichts im Weg.

Der Weg ist überschaubar: sauber arbeiten, die Gläser mit allen Pflicht- angaben etikettieren, dich bei der zuständigen Stelle anmelden – und dann am Hoftor, auf dem Markt oder im Hofladen verkaufen. Mitglieder im Imkerverein dürfen oft das geschützte Warenzeichen „Echter Deutscher Honig“ nutzen, das zusätzliche Qualitätsanforderungen stellt.

Gewerbe & Steuer

Für die reine Imkerei ist meist keine Gewerbeanmeldung nötig (Urproduktion). Steuerlich gelten kleine Mengen oft als Liebhaberei – wer größere Mengen verkauft, sollte das mit dem Finanzamt klären. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; im Zweifel fachkundig beraten lassen.

Häufige Fragen zum Honigverkauf

Darf ich meinen Honig einfach verkaufen?

Ja, aber als Lebensmittelunternehmer mit korrekter Kennzeichnung, Hygiene und meist einer Anmeldung bei der Lebensmittelüberwachung.

Brauche ich ein Gewerbe?

Für die reine Imkerei meist nicht (Urproduktion). Die Lebensmittel-Registrierung ist aber in der Regel nötig.

Muss Honig zum Verkauf gekennzeichnet werden?

Ja, nach der Honigverordnung – mit Bezeichnung, Herkunft, Gewicht, MHD, Los und Abfüller.

Muss ich den Honigverkauf anmelden?

In der Regel ja, bei der Lebensmittelüberwachung. Die genaue Stelle erfährst du beim Veterinär-/Lebensmittelamt.

Was ist „Echter Deutscher Honig“?

Ein geschütztes Warenzeichen des Imkerbunds mit strengen Qualitätsvorgaben, das Vereinsmitglieder nutzen dürfen.

Muss ich Honigverkauf versteuern?

Kleine Mengen gelten oft als Liebhaberei. Bei größeren Mengen das Finanzamt fragen.

Quellen & Studien