Bienen anmelden: Pflicht beim Veterinäramt

Anmeldeformular, Stift und ein kleines Honigglas auf einem Schreibtisch als Symbol für die Bienen-Anmeldung

Wer Bienen hält, muss sie beim Veterinäramt anmelden – das ist gesetzliche Pflicht, schon ab dem ersten Volk, und kostenlos. Grund ist das Tierseuchenrecht: Die Behörde muss im Seuchenfall (etwa bei Faulbrut) wissen, wo Völker stehen. Zusätzlich meldet man die Völker bei der Tierseuchenkasse des Bundeslandes. Auch Standortwechsel und die jährliche Völkerzahl sind zu melden. Dies ist keine Rechtsberatung. Stand 2026.

Pflicht? ja, ab dem ersten Volk
Wo beim zuständigen Veterinäramt
Grund Tierseuchenrecht (z. B. Faulbrut)
Kosten Meldung kostenlos
Zusätzlich Tierseuchenkasse des Landes
Auch melden Standortwechsel, Völkerzahl

Wo muss man Bienen anmelden?

Wo & was anmeldenZwei StellenVeterinäramtBienenhaltung melden (Pflicht)TierseuchenkasseVölker registrieren/beitragenKostenlosdie Meldung selbst ist gratisimker-welt.de
Die Anmeldung beim Veterinäramt ist Pflicht und für jeden Imker kostenlos.

Zuständig ist das Veterinäramt (Amt für Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung) deines Landkreises. Die Anmeldung ist Pflicht und kostenlos. Dazu meldest du deine Völker bei der Tierseuchenkasse deines Bundeslandes – sie unterstützt im Seuchenfall. Beides gehört zum verantwortungsvollen Imkern.

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So meldest du an

Bienen anmeldenSo geht’s1Sobald du Bienen hastauch bei einem Volk2Veterinäramt kontaktierenStandort & Völkerzahl melden3Tierseuchenkasseregistrieren4Änderungen meldenz. B. neue Standorteimker-welt.de
Schon das erste Bienenvolk muss beim Veterinäramt gemeldet werden.

Die Regel ist einfach: Sobald du Bienen hältst – auch bei nur einem Volk – meldest du dies dem Veterinäramt mit Standort und Völkerzahl. Viele Vereine helfen dabei. Wichtig ist auch, Änderungen zu melden, etwa wenn du Völker dazubekommst oder den Standort wechselst. Beim Kauf prüft man das Gesundheitszeugnis – siehe Bienen kaufen.

Warum diese Pflicht?

Hintergrund ist die Bekämpfung von Bienenseuchen. Bricht in einer Region die Amerikanische Faulbrut aus, muss die Behörde alle Völker im Sperrbezirk kennen, um sie zu untersuchen. Nur mit vollständiger Meldung lässt sich eine Seuche eindämmen – deshalb ist die Anmeldung so wichtig.

Häufige Fragen zur Bienen-Anmeldung

Muss ich meine Bienen anmelden?

Ja. Die Anmeldung beim Veterinäramt ist Pflicht, schon ab dem ersten Volk, und kostenlos.

Wo meldet man Bienen an?

Beim Veterinäramt des Landkreises, zusätzlich bei der Tierseuchenkasse des Bundeslandes.

Kostet die Anmeldung etwas?

Die Meldung selbst ist kostenlos. Die Tierseuchenkasse erhebt je nach Land kleine Beiträge.

Ab wie vielen Völkern muss ich melden?

Ab dem ersten Volk. Es gibt keine Untergrenze.

Warum muss man Bienen anmelden?

Wegen des Tierseuchenrechts: Im Seuchenfall muss die Behörde wissen, wo Völker stehen, um sie zu untersuchen.

Muss ich Standortwechsel melden?

Ja. Neue Standorte und Änderungen der Völkerzahl sind dem Veterinäramt mitzuteilen.

Quellen & Studien